Bei einer Körperspende vermacht der Verstorbene seinen Leichnam einem anatomischen Institut. Meistens handelt es sich dabei um Lehr- und Forschungseinrichtungen, aber auch um die Plastination. Eine Körperspende ist nur dann möglich wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine schriftliche Einwilligung gegenüber der entsprechenden Einrichtung abgegeben hat. Des Weiteren wird der Leichnam nachdem er seinen “Zweck“ erfüllt hat, meist auf Kosten des jeweiligen Institutes, eingeäschert und beigesetzt.
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Diese Bestatter für Körperspende stehen in Schleswig-Holstein und Umgebung für Sie zur Verfügung
Von der André Hahn Trauerhilfe können Sie Perfektion in jeder angebotenen Preiskategorie erwarten. Hier zwei Beispiele:
Kollektive Seebestattung (z. B. Ostsee)
ohne ...
Wir führen Bestattungen im In- und Ausland durch sowie Überführungen. Erledigen die Formalitäten und die damit verbundenen Behördengänge. Nachlaßregulierung und ...