Bei einer Körperspende vermacht der Verstorbene seinen Leichnam einem anatomischen Institut. Meistens handelt es sich dabei um Lehr- und Forschungseinrichtungen, aber auch um die Plastination. Eine Körperspende ist nur dann möglich wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine schriftliche Einwilligung gegenüber der entsprechenden Einrichtung abgegeben hat. Des Weiteren wird der Leichnam nachdem er seinen “Zweck“ erfüllt hat, meist auf Kosten des jeweiligen Institutes, eingeäschert und beigesetzt.
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